20 StGB je mit Hinweisen). Die Annahme einer Verminderung ist vielmehr nur dann zulässig, wenn eine sorgfältige Analyse des Einzelfalls ergeben hat, dass die Persönlichkeitsmerkmale zum Tatzeitpunkt zu einer erheblichen Einschränkung der Einsichtsoder Steuerungsfähigkeit geführt haben (NOLL, a.a.O., S. 63 f.). Vorliegend ist zunächst zu beachten, dass der hohe Planungsgrad der Tat sowie das komplexe und kontrollierte Vorgehen des Beschuldigten, welche von Dr. med. M.________ als entscheidende Parameter für die voll erhaltene Schuldfähigkeit aufgeführt wurden, auch in die Beurteilung von Prof. em. Dr. K.________ und Dr. phil. R.__