_ diagnostizierten dem Beschuldigten in ihrem Gutachten vom 17. April 2012 eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen, emotional instabilen, histrionischen und paranoiden Anteilen sowie querulatorische Tendenzen. Zudem bestehe die Verdachtsdiagnose eines schädlichen Gebrauchs multipler Substanzen und des Konsums sonstiger psychotroper Substanzen. Der Beschuldigte habe mit seiner Tat Personen, die er des Diebstahls verdächtigt habe, bestrafen bzw. von ihnen ein Geständnis erpressen wollen. Die Art und Weise der Tatausführung lasse einen erheblichen Planungsgrad erkennen.