__ angestellten Überlegungen zur verminderten Schuldfähigkeit zumindest als vertretbar erachtete. Es wäre unter diesen Umständen stossend, ein für die Position des Beschuldigten sprechendes Gutachten, auf welches mehrere Instanzen abgestellt haben und welches sich nach wie vor in den Akten befindet, als schlicht unbeachtlich zu bezeichnen, wenngleich es als Folge des bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids mit einer gewissen Zurückhaltung zu würdigen ist.