1.1 das Verfahren gegen A.________ wegen qualifizierter einfacher Körperverletzung zN von E.________, wegen Nötigung zN von F.________ sowie G.________ und wegen Widerhandlungen gegen das BetmG (Urteilsdispositiv I.3) wegen Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt worden ist; 1.2 A.________ wegen versuchter Erpressung, mehrfach begangen im Januar 2012 zN von H.________, wegen teilweise qualifizierter Widerhandlungen gegen das BetmG und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz schuldig gesprochen worden ist; 1.3 A.________ zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00 verurteilt worden ist;