unter Auferlegung der teilweisen erstinstanzlichen sowie der gesamten oberinstanzlichen Verfahrenskosten an den Kanton Bern und unter Ausrichtung einer Entschädigung für die Verteidigungskosten gemäss Kostennoten sowie einer persönlichen Entschädigung für die ausgestandene Überhaft (859 Tage) in der Höhe von CHF 171'800.00 für A.________. III. A.________ vgt. sei gestützt auf die bereits rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Ziff. I. hievor und in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: