2499 ff.) und vom 23. November 2016 (pag. 2665 ff.) um jeweils 6 Monate verlängert. Ein vom Beschuldigten am 8. Januar 2017 gestelltes Gesuch um Gewährung eines Sachurlaubs für Indikationsgespräche zur Vorbereitung ambulanter Therapien wurde von der ASMV mit Verfügung vom 8. März 2017 abgewiesen (pag. 2711 ff.). Mit Verfügung vom 19. Mai 2017 ordneten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des bernischen Amts für Justizvollzug (nachfolgend: BVD) schliesslich eine weitere 6-monatige Verlängerung in der N._____ (Anstalt) an (pag. 2737 ff.). Der Beschuldigte stellte während des Neubeurteilungsverfahrens auch zwei Haftentlassungsgesuche.