Weil sich die Suche nach einer Anschlusslösung für die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug des damaligen Amts für Freiheitsentzug und Betreuung (nachfolgend: ASMV) schwierig gestaltete, musste er für längere Zeit in ein Regionalgefängnis verlegt werden. Mit Verfügung vom 1. Dezember 2015 informierte die ASMV die Kammer über die per 25. November 2015 erfolgte Verlegung des Beschuldigten in die N._____ (Anstalt) wo er in den Kleingruppenvollzug der O.______ (Abteilung) aufgenommen wurde (pag. 2459 ff.).