gen amtlichen Verteidigers (pag. 2447 f.). Mit begründeter Verfügung des Verfahrensleiters vom 27. November 2015 wurden die Anträge der Verteidigung vom 12. Oktober 2015 bezüglich der Person des Gutachters und der Reduktion der Akten um die gutachterlichen Ausführungen von Prof. em. Dr. K.________ abgewiesen. Gleichzeitig gab die Verfahrensleitung den Parteien Gelegenheit, zum Entwurf des Fragenkatalogs an den psychiatrischen Experten Stellung zu nehmen und allfällige Ergänzungsfragen zu beantragen (pag. 2451 ff.). Während die Generalstaatsanwaltschaft auf die Stellung von Ergänzungsfragen verzichtete (pag.