Zudem beantragte er, die amtlichen Akten seien zumindest für die neuerliche Begutachtung um das seiner Auffassung nach nicht verwertbare forensische Gutachten mit sämtlichen dazugehörenden Stellungnahmen und Ergänzungen zu reduzieren. Darüber hinaus bleibe zu prüfen, ob die entsprechenden Aktenstellen allenfalls gänzlich aus den Akten zu entfernen seien (pag. 2424 f.). Mit persönlichem Schreiben vom 5. Oktober 2015 beantragte der Beschuldigte dem Gericht, seinen privaten Verteidiger rückwirkend als amtlichen Verteidiger einzusetzen und gleichzeitig seinen bisherigen amtlichen Verteidiger, Rechtsanwalt C.________, endgültig von dessen amtlichem Mandat zu entbinden.