Noch bevor der Auftrag an die Expertin erfolgt war, teilte der Beschuldigte mit Schreiben vom 23. Juni 2015 mit, er lasse sich dank der finanziellen Unterstützung seiner Mutter künftig privat durch Rechtsanwalt B.________ vertreten (pag. 2333), worauf die Verfahrensleitung das amtliche Mandat mit Verfügung vom 29. Juni 2015 sistierte und dem privaten Verteidiger die Akten zur Einsichtnahme zustellte (pag. 2338 f.). Nach Eingang der Stellungnahmen der Parteien zur beabsichtigten Fragestellung (Generalstaatsanwaltschaft: pag. 2327; Beschuldigter: pag.