Mit Schreiben vom 13. Mai 2015 teilte der Beschuldigte mit, Rechtsanwalt C.________ werde die Verteidigung wieder übernehmen (pag. 2320). In der Folge wurde dem Beschuldigten mit Verfügung vom 22. Mai 2015 Rechtsanwalt C.________ als amtlicher Verteidiger für das Neubeurteilungsverfahren beigeordnet (pag. 2322 f.). Gleichzeitig gab der Verfahrensleiter den Parteien davon Kenntnis, dass er im Sinne der bundesgerichtlichen Erwägungen (E. 3.4.3) beabsichtige, bei Prof. em.