4. Prozessgeschichte im Neubeurteilungsverfahren 4.1 Amtliche Verteidigung und Forensisch-Psychiatrische Begutachtung Unmittelbar nach Eingang des bundesgerichtlichen Rückweisungsentscheids wurde dem Beschuldigten am 30. April 2015 (pag. 2315) mitgeteilt, dass er auch im Neubeurteilungsverfahren Anspruch auf eine amtliche Verteidigung (notwendige Verteidigung gemäss Art. 130 der Schweizerischen Strafprozessordnung vom 5. Oktober 2007 [StPO; SR 312.0]) habe. Er wurde aufgefordert, einen Verteidiger seiner Wahl zu bezeichnen. Mit Schreiben vom 13. Mai 2015 teilte der Beschuldigte mit, Rechtsanwalt C.______