3. Urteil des Bundesgerichts 6B_884/2014 vom 8. April 2015 Mit Urteil 6B_884/2014 vom 8. April 2015 hiess das Bundesgericht die gegen das obergerichtliche Urteil vom 24. Juni 2014 gerichtete Beschwerde des Beschuldigten/Berufungsführers (nachfolgend: Beschuldigter) teilweise gut, hob das angefochtene Urteil auf und wies die Sache zur neuen Entscheidung an die Vorinstanz zurück, soweit es auf die Beschwerde eintrat (pag. 2303 ff.; vgl. zum Umfang der daraus resultierenden Neubeurteilung Ziff. 7.1 hiernach).