5 gestützt auf Art. 329 Abs. 4 und 5 StPO zufolge Verjährung gemäss Art. 97 Abs. 1 lit. c StGB, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten, eingestellt wurde. 2. A.________ schuldig erklärt wurde: 2.1. der versuchten Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 StGB), mehrfach begangen ca. Mitte Januar 2012 und am 24.01.2012 in Bern zum Nachteil des H.________;