1.1. einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und an einem Wehrlosen angeblich gemeinsam mit D.________ begangen ca. im Januar 2006 eventuell Ende 2005 bis Herbst 2007 in Bern und eventuell andernorts zum Nachteil des E.________; 1.2. Nötigung, angeblich gemeinsam mit D.________ begangen am 28.07.2006 in Laupen und Umgebung zum Nachteil des F.________ und des G.________; 1.3. Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in Bern und andernorts 1.3.1. durch Verkauf von 50 Ecstasy-Tabletten an F.________ ca. im Frühling 2006;