Es wird festgestellt, dass die Massnahme am 02.10.2012 vorzeitig angetreten worden ist. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 2 Tage festgesetzt. 3 3. Zu den Verfahrenskosten, die sich zusammensetzen wie folgt Gebühren: