- ab 29. September 2006 bis Herbst 2007 durch Verkauf und Übergabe einer unbestimmten, nicht qualifizierten Menge Kokaingemisch an D.________; - in der Zeit von Oktober 2010 bis am 25.01.2012 durch Konsum von Kokaingemisch und Cannabis und am 25.01.2012 durch Besitz zum Konsum von ca. 148 g Marihuana; 8. der Widerhandlung gegen das Waffengesetz, begangen in Bern und andernorts im Oktober 2009 durch den Kauf einer Selbstladepistole ZCZ ohne Waffenerwerbsschein und durch den Kauf eines Schalldämpfers ohne kantonale Ausnahmebewilligung;