6. der Freiheitsberaubung, gemeinsam mit D.________ begangen ca. im Januar 2006 eventuell im Zeitraum Ende 2005 bis Herbst 2007 in Bern und eventuell andernorts zum Nachteil des E.________; 7. der Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise mengenmässig qualifiziert begangen durch Kauf, Besitz, Aufbewahren, Verkauf, Anstaltentreffen zum Verkauf von Kokaingemisch; Anbau und Verkauf von Marihuana sowie Abgabe von Ecstasy (MDMA); - in der Zeitspanne von anfangs 2009 bis Oktober 2009 durch Kauf zwecks Weiterverkauf von ca. 510 g Kokaingemisch und Verkauf eines Teils davon an verschiedene Personen;