2. der versuchten Erpressung (Art. 156 Ziff. 1 StGB), mehrfach begangen ca. Mitte Januar 2012 und am 24.01.2012 in Bern zum Nachteil des H.________; 3. der Freiheitsberaubung, der versuchten Nötigung und der einfachen Körperverletzung zum Nachteil eines Wehrlosen, gemeinsam mit I.________ und H.________ begangen am 11.12.2009 zum Nachteil des J.________;