1. Erstinstanzliches Urteil Das Kollegialgericht Bern-Mittelland erkannte am 27. September 2013 (pag. 1881 ff.; Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen 1. einfacher Körperverletzung mit gefährlichem Gegenstand und an einem Wehrlosen angeblich gemeinsam mit D.________ begangen ca. im Januar 2006 eventuell Ende 2005 bis Herbst 2007 in Bern und eventuell andernorts zum Nachteil des E.________; 2. Nötigung, angeblich gemeinsam mit D.________ begangen am 28.07.2006 in Laupen und Umgebung zum Nachteil des F.________ und des G.________;