72 VII. Weiter wird verfügt: 1. Der zwischenzeitlich bei der Staatsanwaltschaft zum Vorschein gekommene USB- Stick TDK (pag. 2441) wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB). 2. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Anordnung eines Tätigkeitsverbots (Art. 67 StGB) wird abgewiesen. 3. Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. .________ und PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).