4. zur Hälfte der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 76‘618.45, ausmachend CHF 38‘309.20 (im Umfang von CHF 500.00 zu verrechnen mit dem beschlagnahmten Geldbetrag von CHF 1‘100.00). Die restanzlichen Verfahrenskosten sind durch den Kanton Bern zu tragen; 5. zur Hälfte der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 10‘044.60 (Gebühren: CHF 5‘000.00; Kosten Ergänzungsgutachten: CHF 5‘044.60), ausmachend CHF 5‘022.30. Die restanzlichen Verfahrenskosten sind durch den Kanton Bern zu tragen;