3.2 folgende Gegenstände A.________ nach Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils zurückgegeben werden: - 1 Handy Sony Ericsson, silber, inkl. Ladekabel - Natel LG inkl. Netzkabel - handschriftliches Schreiben A4; 65 3.3 der beschlagnahmte Geldbetrag von CHF 1‘100.00 in der Höhe von CHF 600.00 zur Deckung der Geldstrafe in der Höhe von CHF 600.00 und in der Höhe von CHF 500.00 zur Deckung der Verfahrenskosten verwendet wird. II. A.________ wird freigesprochen