35. Tätigkeitsverbot Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft auf Anordnung eines Tätigkeitsverbots (Art. 67 StGB) ist abzuweisen. Voraussetzung der Anordnung eines Tätigkeitsverbots ist, dass das Verbrechen oder Vergehen in Ausübung einer beruflichen oder einer organisierten ausserberuflichen Tätigkeit begangen wird. Dies ist vorliegend nicht der Fall. 36. DNA-Profile und übrige erkennungsdienstliche Daten Die Zustimmung zur Löschung der erstellten DNA-Profile (PCN-Nr. .________ und PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 4 DNA-ProfilG).