Die Gutachterin führte hierzu aus, dass seit 2010 sadomasochistische Fantasien und Handlungen dokumentiert seien, weswegen davon auszugehen sei, dass der Sadomasochismus ein integraler Bestandteil der sexuellen Ausrichtung des Beschuldigten geworden sei. Mit zunehmendem Alter sie es zudem zu einer weiteren Ausgestaltung und Progredienz der Handlungen gekommen, womit nicht erwartet werden könne, dass die gravierende Problematik mit zunehmendem Alter einfach von selbst verschwinde.