59 dem liegen wie erwähnt auch die Störungen unverändert vor, auch wenn der Beschuldigte dies bis zum heutigen Zeitpunkt nicht wahrhaben will. Die Gutachterin führte hierzu aus, dass seit 2010 sadomasochistische Fantasien und Handlungen dokumentiert seien, weswegen davon auszugehen sei, dass der Sadomasochismus ein integraler Bestandteil der sexuellen Ausrichtung des Beschuldigten geworden sei.