__ habe festgehalten, es wäre äusserst wichtig für die Massnahmenempfehlung, wenn er zu seiner Tat stehen würde, da ansonsten davon auszugehen sei, dass kein Fortschritt stattgefunden habe. Sollte er weiterhin auf seiner Unschuld bestehen, wäre er ein 100 Jahre Massnahmenkandidat. Dr. med. P.________ nahm zu den geäusserten Vorwürfen mit Schreiben vom 23. Juni 2016 Stellung. Sie legte dar, dass sich der Gesprächsverlauf nach ihrer Erinnerung anders dargestellt habe als vom Beschuldigten geschildert. Weiter führte sie aus, dass sich das Gutachten auf den im erstinstanzlichen Urteil erstellten Sachverhalt abzustützen habe.