Zum Beweisantrag der Verteidigung In seiner Berufungserklärung vom 18. Mai 2015 stellte Rechtsanwalt B.________ namens des Beschuldigten u.a. den Beweisantrag, es sei über den Beschuldigten bei einer anderen sachverständigen Person ein neues psychiatrisch-forensisches Gutachten in Auftrag zu geben (pag. 2124 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung stellte Rechtsanwalt B.________ diesen Beweisantrag erneut. Zur Begründung verwies Rechtsanwalt B.________ auf seine bereits gemachten Eingaben sowie auf den sogenannten Zwischenfall vom 7. Juni