Zuletzt führte er auch anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung aus, dass er sich nicht als Krimineller sehe, sondern als Menschen, der Fehler begangen habe (pag. 2515). Diese Einsicht und sein Geständnis in Bezug auf die Delikte zum Nachteil der Privatklägerin 1 sind im Umfang von 4 Monaten strafmindernd zu werten. Insgesamt ist der Beschuldigte damit unter Berücksichtigung der Tat- und Täterkomponenten zu einer Freiheitsstrafe von 34 Monaten zu verurteilen. 27. Strafzumessung Pornografie Wie bereits dargelegt, wird aufgrund der Strafhöhe für die Verurteilung wegen Pornografie kumulativ eine Geldstrafe zu verhängen sein.