53 Lehre absolvieren, wobei er aufgrund des ungewissen Ausgangs des vorliegenden Strafverfahrens noch keine vertieften Abklärungen treffen konnte (pag. 2512f.). Der Beschuldigte lebte bis anfangs August 2016 während knapp eines Jahres in einer Partnerschaft, hat aber zurzeit keine Freundin (pag. 2514). Die Umstände, dass der Beschuldigte noch relativ jung ist und über keine Berufsbildung verfügt, ist nach Ansicht der Kammer neutral zu werten. Diese Aspekte wurden zudem bereits mit der psychiatrischen Beurteilung zu seinen Gunsten berücksichtigt.