Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft (vgl. aktueller Strafregisterauszug auf pag. 2455) und seine persönlichen Verhältnisse sind geordnet und unauffällig. Der Beschuldigte geht im Restaurant AG.________ in X.________ einer Beschäftigung nach. Aufgrund eines Nervenzusammenbruchs im Frühjahr 2016 beträgt sein Beschäftigungsgrad nicht mehr 100 %, sondern zurzeit noch 60 % (pag. 2510). Gemäss eigenen Angaben möchte der Beschuldigte das eine kaufmännische