Vor dem Hintergrund des weiten Strafrahmens bis zu 5 Jahren ist auch hier noch von einem leichten Verschulden auszugehen. Die verminderte Schuldfähigkeit führt zu einer weiteren Reduktion des Verschuldens, womit nach wie vor von einem leichten Verschulden auszugehen ist. Die Kammer erachtet für die Tatgruppe der sexuellen Handlungen z.N. von I.________ eine Strafe von 9 Monaten als verschuldensangemessen. Diese Strafe ist zu asperieren, womit schliesslich eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten aufzurechnen ist. 25.4. Zwischenfazit