Der Beschuldigte äusserte sich erstmals nach seiner vorläufigen Festnahme am 4. August 2013 zu den Vorwürfen (vgl. pag. 437 ff.). Aus dem Einvernahmeprotokoll ergibt sich deutlich, dass er genau wusste, weswegen er festgenommen und einvernommen wurde (pag. 440). Ohne konkrete Frage schilderte er auch den Vorfall vom 2. August 2013 detailliert, was doch etwas verwundert, sollte denn tatsächlich nichts Aussergewöhnliches vorgefallen sein. Der Beschuldigte schilderte zudem anlässlich seiner ersten Einvernahme in freier Erzählung nicht, dass es zu sexuellen Handlungen zwischen ihm und der Privatklägerin 2 gekommen war (vgl. pag.