Auffällig ist auch, dass der Beschuldigte gegenüber der Polizei versicherte, er habe niemanden vergewaltigt, obwohl er zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen konnte, welche strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn vorliegen. Dies stellt ein weiteres gewichtiges Indiz dafür dar, dass sich die durch die Privatklägerin 2 geschilderten Ereignisse tatsächlich zugetragen haben und der Beschuldigte wusste, dass er sich über den Willen der Privatklägerin 2 hinweggesetzt hatte. Der Beschuldigte äusserte sich erstmals nach seiner vorläufigen Festnahme am 4. August 2013 zu den Vorwürfen (vgl. pag.