Es ist durchaus erklärbar, wieso die Privatklägerin 2 den Vorfall mit dem Plastiksack anfangs nicht erwähnte. Die erste Einvernahme fand unmittelbar nach der Tat statt, die Privatklägerin 2 war dementsprechend emotional aufgewühlt. Dass unter diesen Umständen Details im Tatgeschehen vergessen gehen bzw. Abläufe nicht streng chronologisch geschildert werden können oder scheinbar Negatives unterdrückt wird, ist nachvollziehbar und nicht aussergewöhnlich. In ihrem Kerngehalt machte die Privatklägerin 2 keine widersprüchlichen Angaben. Vielmehr schilderte sie bereits anlässlich der ersten Einvernahme, dass der Beschuldigte ihr mit einer Hand die Nase und den Mund zugehalten