Die Privatklägerin 2 wurde am 5. August 2013 erneut einvernommen. Sie bestätigte ihre Angaben und machte erneut ausführliche und detaillierte Angaben, welche – bis auf ein Detail, auf welches unten näher einzugehen sein wird – mit ihren Aussagen vom Vortag übereinstimmen. Auffallend ist, dass die Privatklägerin 2 insbesondere die Drohungen des Beschuldigten bildlich schilderte und wörtlich wiedergab. Die durch sie wiedergegebenen Redewendungen des Beschuldigten sind originell und können nach