19. Würdigung durch die Kammer 19.1. Würdigung der Aussagen der Privatklägerin 2 Die Privatklägerin 2 schilderte die Geschehnisse rund um bzw. vor dem Vorfall vom 2. August 2013 sowie das Kerngeschehen grundsätzlich konstant, gleichbleibend und überzeugend. Sie schilderte das Tatgeschehen anlässlich der Einvernahme vom 4. August 2013 – also unmittelbar nach dem Vorfall – in freier Erzählung äusserst ausführlich und detailliert. Der geschilderte Sachverhalt ist zudem derart aussergewöhnlich – insbesondere die von ihr geschilderte Aussage des Beschuldigten, er wolle testen, wie lange sie die Luft anhalten könne (pag.