Der Beschuldigte habe daraufhin einen emotionalen Zusammenbruch erlitten und erklärt, dass er dumme Sachen geschrieben, jedoch niemanden vergewaltigt habe. Auf Frage habe der Beschuldigte angegeben, sein Mobiltelefon am gleichen Tag in die Aare geworfen zu haben. Einen Laptop besitze er nicht. Aufgrund gegenteiliger Aussagen des Opfers kam es schliesslich zu einer zweiten Hausdurchsuchung, anlässlich derer die Mutter des Beschuldigten der Polizei einen Laptop und ein Mobiltelefon des Beschuldigten aushändigte, welche sie in ihrem Garten unterhalb des Schlafzimmers ihres Sohnes gefunden habe (pag.