Der Kammer liegen als objektive Beweismittel die Facebook-Chatprotokolle sowie der Berichtsrapport der Polizei vom 6. August 2013 vor. Dem Berichtsrapport der Polizei kann entnommen werden, dass der Beschuldigte – nachdem er die Polizei in der Wohnung seiner Eltern erblickt hatte – versucht habe, durch die geöffneten Fenster aus der Wohnung zu springen. Er habe jedoch durch die Polizei und die Mutter noch zurückgehalten werden können. Der Beschuldigte habe daraufhin einen emotionalen Zusammenbruch erlitten und erklärt, dass er dumme Sachen geschrieben, jedoch niemanden vergewaltigt habe.