Auffallend ist jedoch, dass alle angaben, gewusst zu haben, dass die beiden hätten Sex haben wollen. Alle Familienmitglieder bestätigten zudem, dass der Beschuldigte an jenem Abend regelmässig aus dem Zimmer gekommen sei, um zu rauchen, und die Privatklägerin 2 mehrere Male die Toilette aufgesucht habe (pag. 577, 589, 599). Die Mutter schilderte ausserdem ein Gespräch zwischen ihr und dem Beschuldigten, bei welchem der Beschuldigte Bedenken geäussert habe, ob er mit der Privatklägerin 2 schlafen solle, da diese einen übelriechenden Ausfluss habe (pag. 589).