Zudem seien auch Widersprüche in ihren Aussagen auszumachen. Bei der ersten Einvernahme habe sie den Vorfall mit dem Plastiksack nicht erwähnt. Zudem habe sie zuerst erklärt, dass sie sich körperlich nicht gross zur Wehr gesetzt habe, später habe sie hingegen angegeben, dass sie deutlich klar gemacht habe, dass sie die Handlungen nicht wolle. Nicht einmal für die