V. Vorwurf der sexuellen Nötigung z.N. der Privatklägerin 2 E.________ 14. Vorwurf gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift sexuelle Nötigung z.N. der Privatklägerin 2, begangen in der Zeit von ca. 27. Juli 2013 bis 3. August 2013, vorgeworfen. Gemäss Anklage soll er diese mittels Drohungen unter psychischen Druck gesetzt und sie so gegen ihren Willen zu Zungenküssen und zum einmaligen Oralverkehr genötigt haben. Die detaillierte Beschreibung der dem Beschuldigten vorgeworfenen Handlungen kann der Anklageschrift (pag. 1487f.) entnommen werden. 15. Würdigung durch die Vorinstanz