_ war, hat er nie bestritten, weswegen der angeklagte Sachverhalt als erwiesen zu gelten hat. Auch ist der Freispruch bezüglich eines Videos, welches keinen sexuellen Inhalt aufwies, in Rechtskraft erwachsen. Die Verteidigung bringt bezüglich der Vorwürfe Ziff. 3.2.2 und 3.2.3 der Anklageschrift jedoch vor, der Sachverhalt sei ungenügend umgrenzt. Nacktbilder würden zudem kein pornographisches Material darstellen. In der Anklageschrift wird festgehalten, dass die Videos und Bilder Aufnahmen der nackten I.________ sowie Aufnahmen, welche I.________ bei sexuellen Handlungen zeigen würden, enthalten.