Nach dem Grundsatz der lex mitior gelangt daher vorliegend das alte Recht zur Anwendung. 13.2. Vorwurf gemäss Ziff. 3.2.1 der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, er habe I.________ am 17. Dezember 2010 den Link «http://de.youporn.com/watch/172013/jsimpson-hardcore-blowjob [...]» geschickt und aufgrund von dessen Beschreibung und der Reaktion von I.________ mit „Hust“ sei davon auszugehen, dass es sich um einen Link mit pornographischem Inhalt, insbesondere Oralverkehr, gehandelt habe (pag. 1496).