33 12.5. Vorwürfe gemäss Ziff. 2.5.5 der Anklageschrift Schliesslich wird dem Beschuldigten vorgeworfen, I.________ in sexuelle Handlungen einbezogen zu haben, indem er sie mehrfach dazu aufgefordert haben soll, ihn zu seiner sexuellen Befriedigung Geschichten sexuellen Inhalts zu erzählen (vgl. für Details pag. 1495). Unabhängig vom Beweisergebnis kann festgehalten werden, dass der angeklagte Sachverhalt den Tatbestand der sexuellen Handlungen mit Kindern durch Einbezug in sexuelle Handlungen nicht erfüllt.