2.5.3 der Anklageschrift Dem Beschuldigten wird weiter Einbezug in sexuelle Handlungen vorgeworfen. So soll er I.________ täglich, teils mehrmals pro Tag, angerufen, und sie mittels Drohungen dazu gezwungen haben, ihm beim Masturbieren und Stöhnen zuzuhören und/oder zuzuschauen (pag. 1491). Dieser Vorwurf gründet auf den Aussagen von I.________, welche ausführte, der Beschuldigte habe sich beim Telefonieren einen runter geholt. Dies habe er jeden Tag gemacht, manchmal auch zwei- oder dreimal pro Tag. Sie habe ihm dabei zuhören müssen und habe auch das Stöhnen von ihm gehört (pag. 519 und 534). Der Beschuldigte bestritt seinerseits die Vorwürfe (pag.