Die Voraussetzungen für die Anwendung von Art. 187 Ziff. 3 StGB sind insofern erfüllt, als der Beschuldigte das 20. Altersjahr zur Zeit der Tat noch nicht zurückgelegt hatte und der Altersunterschied zwischen ihm und I.________ nur wenig mehr als drei Jahre betrug. Art. 187 Ziff. 3 StGB stellt eine Kann-Vorschrift dar, deren Anwendung im Ermessen des Gerichts liegt. Zwar ist vorliegend gemäss Beweisergebnis davon auszugehen, dass zwischen dem Beschuldigten und I.________ eine freiwillige Liebesbeziehung bestand. Hingegen war diese Beziehung weit überwiegend sexuellen Inhalts und von der Dominanz des Beschuldigten geprägt.