31 I.________ gab an, sie habe aufgrund der Manipulation durch den Beschuldigten Bilder von sich erstellt, anfangs sei es ein Bild pro Tag gewesen, später drei bis vier Bilder. Nach vier Monaten habe sie angefangen, auf Anweisung des Beschuldigten hin Videos mit dem Handy zu drehen und diese dem Beschuldigten via Skype zukommen zu lassen. Auf den Videos sei zu sehen gewesen, wie sie sich selbst befriedigt habe (pag. 519). Der Beschuldigte ist seinerseits zwar geständig, dass er I.________ Anweisungen erteilt habe, die bei ihm vorgefundenen Bilder und Videos zu erstellen (pag. 22, 91, 399, 1967).