Weiter soll der Beschuldigte I.________ mehrfach dazu aufgefordert haben, ihm Nacktfotos und Nacktvideos zu schicken und ihr dazu Anweisungen gegeben haben, welche sexuellen Handlungen sie an sich vornehmen soll (Verleiten zu sexuellen Handlungen; vgl. für Details pag. 1491 ff.). 12.3.2 Würdigung durch die Kammer Die Vorinstanz hat die beiden Anklagepunkte Ziff. 2.5.2 und Ziff. 2.5.4 separat geprüft und bezüglich Ziff. 2.5.2 einen Freispruch ausgefällt.