Der Beschuldigte ist daher vom Vorwurf der sexuellen Handlungen mit Kindern gemäss Ziff. 2.5.1 der Anklageschrift freizusprechen. 12.3. Vorwürfe gemäss Ziff. 2.5.2 und Ziff. 2.5.4 der Anklageschrift 12.3.1 Angeklagter Sachverhalt Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift vorgeworfen, dass er I.________ im Zeitraum von 1./3. Dezember 2010 bis Mitte Juni 2011 mehrfach zu sexuellen Handlungen verleitet bzw. sie in sexuelle Handlungen einbezogen habe, indem er sie mehrfach dazu aufgefordert haben soll, selbst zu masturbieren, was diese teilweise getan habe (pag. 1491). Weiter soll der Beschuldigte I.______